Die neue Richtlinie RICHTLINIE (EU) 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern wirft die Frage auf, wer einen ethischen / Whistleblower-Kanal haben sollte und wer nicht.
Die Zusammenfassung lautet:
- Unternehmen mit 250 Mitarbeitern oder mehr oder mehr als 10 Mio. € Umsatz, Stand Dezember 2021, verpflichtend.
- Bei Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern ist das Enddatum derzeit noch nicht bekannt, es wird aber voraussichtlich Dezember 2023 sein.
- Öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einer Bevölkerung von mehr als 10.000 Einwohnern im Fall von Gemeinden.
- Unternehmen, die Dienstleistungen im Finanzbereich anbieten.
- Die betroffenen Unternehmen Richtlinie (EU) 2018/843 , zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Darüber hinaus ist ein Beschwerdekanal für arbeits- und strafrechtliche Compliance erforderlich.
- Notwendig in UNE19601 und der neuen ISO 37301
Die endgültigen Termine und der Geltungsbereich der Organisationen können durch die Umsetzung in Spanien beeinflusst werden. ithikios Es ist ein Berichtskanal für ein Unternehmen in der Cloud. Einfach zu implementieren und alle Vorschriften einzuhalten.
Wir haben direkte Links zu einigen Experten im Bereich Criminal Compliance und deren ersten Eindrücken zu den im November 2019 verabschiedeten europäischen Regelungen zusammengestellt.
Amtsblatt der Europäischen Union – RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
PWC – Neue Richtlinie zum Schutz von „Whistleblowern“
ELDERECHO.COM – Whistleblowing oder interne Meldewege